Insolvenzmanagement
Längst sind die Zeiten vorbei, in denen das Wort Insolvenz in erster Linie für „Abwicklung“ stand. Das neue Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beinhaltet weitreichende Änderungen der Insolvenzordnung. Heute besteht das primäre Ziel in der Sanierung und damit dem Erhalt des Unternehmens. Der Gesetzgeber bietet damit umfangreiche Möglichkeiten zur Eigenverwaltung, um im Idealfall im Einvernehmen mit den Gläubigern die Kenntnisse und Erfahrungen der bisherigen Geschäftsleitung – häufig ergänzt durch ein Interimsmanagement – bestmöglich nutzen zu können.
Genau hier setzt die Expertise von Restart an. Wir unternehmen alle Schritte, die notwendig sind, um das Unternehmen aus der Krise herauszuholen und wieder auf Kurs zu bringen. Mit der aktuellen Gesetzgebung wird die Anordnung der Eigenverwaltung für den sanierungswilligen Insolvenzschuldner unter Einbeziehung der Rückendeckung der wichtigsten Gläubiger berechenbar. Auf diesem Kurs begleiten wir Sie – vom ersten Schritt bis zum Turnaround.
Gleichzeitig konzentrieren wir uns in der Regel auf sechs Bereiche, um das Unternehmen so rasch wie möglich wieder flott zu machen:
- Stabilisierung bzw. Verbesserung der kaufmännischen Seite
- Stärkung oder Neuaufbau des Vertriebs
- Optimierung der Produktionsabläufe
- Verbesserung des Einkaufs
- Optimierung der Entwicklung
Mittels einer erfahrenen Interimsgeschäftsführung stellen wir den schnellstmöglichen Erfolg auf allen Gebieten sicher. Gleichzeitig führen wir alle notwendigen Gespräche mit den Banken, um eine solide Basis für diese Übergangsphase herzustellen. Mit diesen Maßnahmen schaffen wir nicht nur den kurzfristigen Turnaround, sondern legen auch die Grundlagen für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit.
Übrigens schauen wir uns in diesem Verfahren natürlich auch die Arbeitnehmerseite sehr genau an, setzen aber keineswegs auf einen „blinden Mitarbeiterabbau“ zur Kosteneinsparung. Vielmehr geht es ganz im Gegenteil darum so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten. Schließlich stellen in praktisch allen Fällen die Beschäftigten den Schlüssel für eine erfolgreiche Zukunft des Unternehmen dar.
Der Schutz des Unternehmens und der Arbeitsplätze stellen daher für uns die Maxime des Handelns dar.